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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von NAWYS.ART (im nachfolgenden Auftragnehmer genannt).


1.2 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer der Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragsgebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.


1.3 Soweit Angebote des Auftragnehmers schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen Bestimmungen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


2. Leistungserbringung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen heranzieht bzw. Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

3.2 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Zielvorstellungen und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.


4. Vergütung

4.1 Rechnungen des Auftragnehmer sind nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.

4.2. Eine Anzahlung i.H.v. 50% des Auftragswertes ist durch den Auftraggeber direkt nach Auftragserteilung zu leisten. Der restliche Auftragswert (50% des Auftragswertes) ist bei Fertigstellung sofort zahlbar.

4.3 Leistungen, die nicht auf Grundlage des Angebots, sondern auf gesondert ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erbracht werden, werden nach den beim Auftragnehmer üblichen Sätzen in Rechnung gestellt.

4.4 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer gesonderten Leistung getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Auftragnehmer für die Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

4.5 Vom Auftragnehmer erstellte Angebote sind unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wurde explizit zugesichert.

4.6 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 5 % der geschuldeten Gesamtsumme.


5. Termine

5.1 Die Parteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Partei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber anzeigen.


6. Leistungsdauer und Rücktritt

6.1 Die Leistungserbringung läuft über den im Angebot genannten Zeitraum und endet mit Ablauf des Zeitraums oder mit Erfüllung der geschuldeten Leistung. Eine Ausdehnung bedarf einer rechtzeitigen Abstimmung der Parteien. Die Einigung zur Ausdehnung ist als Ergänzung zum Auftrag zu vereinbaren.

6.2 Der Rücktritt kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Alle bisher erbrachten Leistungen durch den Auftragnehmer müssen durch den Auftraggeber vergütet werden.

6.3 Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform.


7. Leistungshindernisse

7.1 In Verzug kommt der Auftragnehmer mit Leistungen nur, wenn diese Termine als Fixtermine vereinbart sind und der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer beispielsweise höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Angebotsannahme durch den Auftraggeber nicht vorhersehbar waren und dem Auftragnehmer die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Naturgewalten, Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von dem Auftragnehmer verursacht worden sind.

7.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung von Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Ziffer 7.1 die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird der Auftragnehmer von den Leistungserbringungspflichten befreit.


8. Haftung

8.1 Nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung wird hier auf 5.000 € (in Worten: [Fünftausend Euro]) beschränkt.

8.3 Jede weitere weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Partner des Auftragnehmers.

so wird der Auftragnehmer von den Leistungserbringungspflichten befreit.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.


10. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Alle Änderungen und Ergänzungen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis an sich.

11.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen und die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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